Die Wälder im Val-de-Travers leiden unter der Trockenheit
Die trockenen Monate des Winters 2022/2023 sowie die verschiedenen Hitzeperioden der letzten Jahre haben die Situation in unseren Wäldern schwierig gemacht. Holzeinschlag und gutes Benehmen sind zu erwarten.
Holzeinschläge
Die kumulierte Trockenheit der letzten Jahre verursacht eine schwierige gesundheitliche Situation für unsere Wälder und zusätzliche Holzschläge sind zu erwarten. Die Wälder von Bayards und Buttes sind besonders betroffen. Diese Unterhaltsarbeiten können zu Sperrungen von Wanderwegen führen. Die Website Schweiz Mobil fasst alle Sperrungen von markierten Wanderwegen zusammen und schlägt Alternativen vor. Zögern Sie nicht, diese Seite vor Ihren Wanderungen zu konsultieren.
Die richtigen Verhaltensweisen
Die Trockenheit führt zu einer erhöhten Waldbrandgefahr. Hier sind einige Empfehlungen, die Sie befolgen sollten:
 Sich über die lokale Gefahrensituation informieren, wenn man im Freien ein Feuer machen will.
 Sich über die lokale Gefahrensituation informieren, wenn man im Freien ein Feuer machen will. Feuerverbote unbedingt einhalten!
 Feuerverbote unbedingt einhalten! Informationen aus Internet, Radio und Fernsehen sowie in Zeitungen beachten.
 Informationen aus Internet, Radio und Fernsehen sowie in Zeitungen beachten. Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.
 Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten. Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
 Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen. Beim Grillieren festeingerichtete Feuerstellen verwenden.
 Beim Grillieren festeingerichtete Feuerstellen verwenden.
 Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
 Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
 Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
 Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen. Feuerwerkskörper nur an Orten mit ausdrücklicher Bewilligung der Standortgemeinde abfeuern.
 Feuerwerkskörper nur an Orten mit ausdrücklicher Bewilligung der Standortgemeinde abfeuern.

